Es geht doch nicht um die Zuordnung von Vorschriften oder Richtlinien.
Hier stellt sich die Frage welche Gefährdungen sind zu betrachten und welche Schutzziele sind betroffen?
Danach kommt die Risikobeurteilung. Wenn Sie dabei eine zutreffende Vorschrift (aus welchem Rechtsgebiet auch immer) finden, haben Sie das gesellschaftliche bzw. zulässige Risiko.
Ansonsten ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Norbert Bärschmann